Mit dem Beginn des Frühjahrs startet in der Natur eine besonders sensible Phase: Viele Wildtiere ziehen jetzt ihren Nachwuchs groß. Zum Schutz von Eltern- und Jungtieren gilt daher auch in diesem Jahr wieder eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Darauf weist die Stadt Burgwedel hin.
Gemäß Paragraf 33 Absatz 1 Nummer 1b des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung müssen Hunde in der Zeit von Mittwoch, 1. April, bis Mittwoch, 15. Juli, in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Zu dieser zählen neben Waldflächen auch Felder, Wiesen, Wege sowie andere unbebaute Bereiche außerhalb geschlossener Ortschaften.
Der Leinenzwang dient dem Schutz wildlebender Tiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Viele Tiere brüten am Boden oder ziehen ihren Nachwuchs in Wiesen und Feldern auf. Jungtiere liegen häufig gut getarnt im hohen Gras und sind für Menschen und Hunde kaum zu erkennen. Freilaufende Hunde können Wildtiere aufscheuchen oder unbeabsichtigt in Gefahr bringen.
Von der Regelung ausgenommen sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung eingesetzt werden, als Rettungs- oder Hütehunde tätig sind, von Polizei oder Zoll eingesetzt werden oder als ausgebildete Blindenführhunde arbeiten.
Die Stadt Burgwedel bittet Hundehalter, die Regelung zu beachten und damit zum Schutz der heimischen Natur beizutragen. Verstöße gegen den Leinenzwang stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können auch bei fahrlässigem Handeln mit einer Geldbuße geahndet werden. Gerade mit Rücksicht auf Natur und Wildtiere gelte daher in den kommenden Monaten: Leine dran und verantwortungsvoll unterwegs sein.
