
Die Asphaltoberfläche an der Hannoverschen Straße (K 113) in Großburgwedel ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Deswegen wird die Hannoversche zwischen dem Kreisverkehr „Auf der Ramhorst“ und der nördlichen Zufahrt zum Busbahnhof am Schulzentrum im Zeitraum vom 6. bis 13. August voll gesperrt. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Verkehrssicherheit und dem Schutz der tieferliegenden Asphaltschichten. Während der Arbeiten ist weder Durchgangsverkehr noch eine Zufahrt zu den Grundstücken innerhalb des gesperrten Bereichs möglich.
Ein weiterer, südlich anschließender Abschnitt der Hannoverschen Straße (bis etwa Hausnummer 19) wird zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls saniert. Ein konkreter Zeitraum steht hierfür derzeit noch nicht fest. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 250.000 Euro.
Umleitungen für motorisierten Verkehr
Autos und Motorräder werden westlich über die Kokenhorststraße und In der Meineworth sowie östlich über Auf der Ramhorst, Heisterholz und Burgdorfer Straße umgeleitet. In dieser Zeit kann der Kreisverkehr nicht von Ost nach West über die Hannoversche Straße überquert werden. Der Radverkehr wird westlich über den Trakehner Weg und Haflinger Weg, östlich über Auf der Ramhorst geführt. Von Süd nach Nord kann der Kreisverkehr passiert werden. Der Busverkehr kann den Busbahnhof über die nördliche Zufahrt weiterhin erreichen. Einschränkungen im Betriebsablauf sind möglich. Informationen hierzu werden von der ÜSTRA bereitgestellt.
Zugänglichkeit von Einrichtungen
- Die Zufahrt zum EDEKA-Markt sowie zum Busbahnhof ist während der gesamten Bauzeit von Norden aus möglich. Die Baustellenabsperrung befindet sich unmittelbar hinter der nördlichen Zufahrt. Auf dem Parkplatz des EDEKA-Markts gilt während der Bauphase eine Einbahnstraßenregelung
- Der Jugendtreff ist für Besucher fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar.
- Das TSG-aktiv-Center bleibt zu Fuß erreichbar. Der zugehörige Parkplatz kann über Auf der Ramhorst angefahren werden.
Die Region Hannover bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen.